
Mit Nachverfahren wird dass sich an das Vorverfahren des Urkundenprozess anschließende Verfahren bezeichnet, in dem alle Beweismittel zugelassen sind. Das Nachverfahren beginnt mit Erlass des Vorbhaltsurteils von Amts wegen, daher bestimmt das Gericht nach Erlass des Vorbehaltsurteils einen neuen Termin. Im Nachverfahren, das keinen Devolutiveffek...
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